Warum
sollten Sie eine Hundebestandsaufnahme durchführen lassen?
Der hohe Wert des sozialen, gesellschaftlichen und sogar medizinischen Nutzens der Mensch-Tier-Beziehung ist unbestritten und allgemein anerkannt. – Dies ist einer der Gründe, dass die Hundehaltung in Deutschland seit Jahren kontinuierlich zunimmt . . . Leider nehmen negative Begleiterscheinungen dieser im Grunde begrüßenswerten Entwicklung in gleichem Maße zu ! Die Verschmutzung öffentlicher Verkehrs-, Erholungs- und Kommunikationsflächen durch Hundekot erreicht in den Kommunen häufig besorgniserregende Ausmaße ( Informationen über ein umweltfreundliches Stadt-Hygienesystem für Kommunen auch unter www.hunde-toilette.de ) Die von den Kommunen erhobene Hundesteuer kann ihre ordnungspolitische Steuerungsfunktion nur erfüllen, wenn möglichst alle Steuerpflichtigen auch zur Steuerzahlung herangezogen werden. In Zeiten knapper werdender Mittel nicht nur in den Kommunen, sondern auch in den privaten Haushalten wird die Steuermoral der Bürger immer schlechter: die Hundesteuer nicht zu bezahlen, gilt häufig als „Kavaliersdelikt“! Dadurch entgehen den Kommunen beträchtliche Steuereinnahmen und es entsteht in der Bevölkerung einmal mehr der Eindruck, „der Ehrliche ist der Dumme“! Mit der Durchführung einer Hundebestandsaufnahme wird der staatliche Auftrag der Kommunen erfüllt, gleiche Behandlung aller Steuerpflichtigen nicht nur formal, sondern auch real durchzusetzen und dafür zu sorgen, daß keine Steuern verkürzt werden! Mit der Heranziehung möglichst aller Hundehalter zur Zahlung der satzungsmäßigen Hundesteuer wird somit ein großer Schritt in Richtung „Steuergerechtigkeit“ getan. Nach durchgeführten Untersuchungen, bestätigt durch die Praxis vieler, durchgeführter Projekte, hat eine persönliche Befragung aller Haushaltungsvorstände zur Hundehaltung im Rahmen einer Hundebestandsaufnahme einen vielfach höheren Effekt als jede schriftliche Aufforderung, einen gehaltenen Hunde zur Steuer anzumelden. In Zeiten angespannter Haushaltslage in fast allen Kommunen Deutschlands ist jeder Verantwortliche gehalten, nicht nur die Ausgabenseite restriktiv zu gestalten, sondern auch auf der Seite der möglichen Einnahmen die bereits vorhandenen Möglichkeiten z.B. für Steuereinnahmen auszuschöpfen! Dies ist auch der Grund, daß gerade Kommunen, die ein Haushaltssicherungskonzept fahren, von den zuständigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden die Durchführung einer Hundebestandsaufnahme als ein Beitrag zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte empfohlen wird! |