| BESCHREIBUNG
:
DURCHFÜHRUNG EINER HUNDEBESTANDSAUFNAHME
-
Der
Dienstleister erhält die relevanten Eckdaten der Kommune, aufgrund
derer er ein spezifiziertes Angebot für die Durchführung
einer Hundebestandsaufnahme erarbeitet.
-
Der
Auftraggeber stellt dem Verwaltungshelfer geeignetes Kartenmaterial
für die Einsatzplanung zur Verfügung. Weiter ein Verzeichnis
aller Haushalte, strukturiert nach Stadtteilen oder sonst. kleinräumigen
Gliederungen (Absprache!), geordnet nach Straßen -alphabetisch-
und Hausnummern.
-
Die
Mitarbeiter des Gemeindebeauftragten erhalten eine Legitimation, aus
der hervorgeht, daß sie beauftragt sind, für das Steueramt
der Gemeinde die Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Ausdrücklich
ist in der Legitimation vermerkt, daß die Mitarbeiter nicht
berechtigt sind, Wohnungen zum Zweck der Kontrolle zu betreten.
-
Die
Mitarbeiter des Gemeindebeauftragten werden vor Beginn ihrer Tätigkeit
mit allen Pflichten und Restriktionen, die bei ihrer Tätigkeit
zu beachten sind, vertraut gemacht und schriftlich auf deren Einhaltung
verpflichtet. Besonderer Schwerpunkt liegt auf den Geheimhaltungspflichten
bezüglich des Steuergeheimnisses resultierend aus DSG, AO, KAG
und den möglichen Konsequenzen bei Pflichtverletzungen.
-
Bevor
die Mitarbeiter des Gemeindebeauftragten tätig werden, unterrichtet
die Verwaltung die Bürger in Form einer Presseinformation o.ä.
über die anstehende Maßnahme.
-
Die
Mitarbeiter suchen systematisch alle Haushalte -einmal- auf, machen
sich je nach Situation durch Klingeln, Klopfen, Rufen o.ä. bemerkbar,
stellen sich mit Namen vor, nennen Auftrag (Hundezählung) und
Auftraggeber (Verwaltung).- Auf die Freiwilligkeit der Auskunfterteilung
wird hingewiesen; das Legitimationspapier der Gemeinde wird auf Verlangen
vorgelegt. – Nur Haushaltungsvorstände oder deren Vertreter,
nicht aber minderjährige Kinder oder andere, nicht zum Haushalt
gehörige Personen werden befragt, ob in dem Haushalt ein Hund
gehalten wird bzw. mehrere Hunde gehalten werden, seit wann der Hund
gehalten wird und ggfs. welcher Rasse er angehört .- Die erhaltenen
Antworten werden in ein Formular eingetragen.
-
Weder
der Gemeindebeauftragte noch seine Mitarbeiter haben Informationen
darüber, wer bereits Hundesteuer zahlt (Steuergeheimnis!); es
ist ihnen untersagt, dazu Fragen zu stellen.
-
Wird
in einem Haushalt oder Betrieb keine Person, resp. nur Personen, die
nicht befragt werden können angetroffen, hinterlassen die Mitarbeiter
ein Informationsblatt des Auftraggebers über die Verpflichtung
zur Zahlung von Hundesteuer. In diesem Informationsblatt werden alle
Hundehalter aufgefordert, etwa gehaltene und bisher nicht gemeldete
Hunde unverzüglich anzumelden, ein entsprechendes Anmeldeformular
befindet sich i.d.R. auf der Rückseite des Informationsblattes.
-
Soweit
Fragen nach der Hundesteuer als solche gestellt werden, sind die Mitarbeiter
angewiesen, diese nicht zu beantworten, sondern in diesen Fällen
das Informationsblatt der Gemeinde auszuhändigen und auf das
Steueramt als die für diese Fragen zuständige Stelle zu
verweisen.
-
Haushalte,
bei denen ungefragt von Dritten erhaltene Hinweise oder zwangsläufig
gemachte Wahrnehmungen, - Herumlaufen eines Hundes, Zwingerhunde,
Hundegebell, o.ä. - auf das Vorhandensein eines Hundes schließen
lassen und bei denen niemand angetroffen wurde, werden von den Mitarbeitern
zu einem späteren Zeitpunkt ein zweites Mal aufgesucht mit dem
Ziel, eine freiwillige Auskunft des Hundehalters zur Hundehaltung
einzuholen.
-
In vereinbarten
Zeitabständen und/oder nach Abschluß der Befragungen werden
sämtliche erhaltenen Unterlagen, ausgefüllten Zähllisten
etc. der Gemeinde übergeben. Werden Abweichungen zwischen den
bereits vorhandenen Steuerlisten und den eigenen Erklärungen
der befragten Personen oder den gemeldeten Wahrnehmungen festgestellt,
wird vom Auftraggeber der Sachverhalt in geeigneter Form geklärt.
Entsprechend der Ergebnisse dieser Recherche erfolgt ggfs. die Veranlagung
oder Nachveranlagung. (Erfahrungsgemäß führt eine
sorgfältige Nachbearbeitung aller zu klärenden Fälle
(=100%) zu einer Erfolgsquote von bis zu 70%).
|