BESCHREIBUNG :
DURCHFÜHRUNG EINER HUNDEBESTANDSAUFNAHME
  • Der Dienstleister erhält die relevanten Eckdaten der Kommune, aufgrund derer er ein spezifiziertes Angebot für die Durchführung einer Hundebestandsaufnahme erarbeitet.
  • Der Auftraggeber stellt dem Verwaltungshelfer geeignetes Kartenmaterial für die Einsatzplanung zur Verfügung. Weiter ein Verzeichnis aller Haushalte, strukturiert nach Stadtteilen oder sonst. kleinräumigen Gliederungen (Absprache!), geordnet nach Straßen -alphabetisch- und Hausnummern.
  • Die Mitarbeiter des Gemeindebeauftragten erhalten eine Legitimation, aus der hervorgeht, daß sie beauftragt sind, für das Steueramt der Gemeinde die Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Ausdrücklich ist in der Legitimation vermerkt, daß die Mitarbeiter nicht berechtigt sind, Wohnungen zum Zweck der Kontrolle zu betreten.
  • Die Mitarbeiter des Gemeindebeauftragten werden vor Beginn ihrer Tätigkeit mit allen Pflichten und Restriktionen, die bei ihrer Tätigkeit zu beachten sind, vertraut gemacht und schriftlich auf deren Einhaltung verpflichtet. Besonderer Schwerpunkt liegt auf den Geheimhaltungspflichten bezüglich des Steuergeheimnisses resultierend aus DSG, AO, KAG und den möglichen Konsequenzen bei Pflichtverletzungen.
  • Bevor die Mitarbeiter des Gemeindebeauftragten tätig werden, unterrichtet die Verwaltung die Bürger in Form einer Presseinformation o.ä. über die anstehende Maßnahme.
  • Die Mitarbeiter suchen systematisch alle Haushalte -einmal- auf, machen sich je nach Situation durch Klingeln, Klopfen, Rufen o.ä. bemerkbar, stellen sich mit Namen vor, nennen Auftrag (Hundezählung) und Auftraggeber (Verwaltung).- Auf die Freiwilligkeit der Auskunfterteilung wird hingewiesen; das Legitimationspapier der Gemeinde wird auf Verlangen vorgelegt. – Nur Haushaltungsvorstände oder deren Vertreter, nicht aber minderjährige Kinder oder andere, nicht zum Haushalt gehörige Personen werden befragt, ob in dem Haushalt ein Hund gehalten wird bzw. mehrere Hunde gehalten werden, seit wann der Hund gehalten wird und ggfs. welcher Rasse er angehört .- Die erhaltenen Antworten werden in ein Formular eingetragen.
  • Weder der Gemeindebeauftragte noch seine Mitarbeiter haben Informationen darüber, wer bereits Hundesteuer zahlt (Steuergeheimnis!); es ist ihnen untersagt, dazu Fragen zu stellen.
  • Wird in einem Haushalt oder Betrieb keine Person, resp. nur Personen, die nicht befragt werden können angetroffen, hinterlassen die Mitarbeiter ein Informationsblatt des Auftraggebers über die Verpflichtung zur Zahlung von Hundesteuer. In diesem Informationsblatt werden alle Hundehalter aufgefordert, etwa gehaltene und bisher nicht gemeldete Hunde unverzüglich anzumelden, ein entsprechendes Anmeldeformular befindet sich i.d.R. auf der Rückseite des Informationsblattes.
  • Soweit Fragen nach der Hundesteuer als solche gestellt werden, sind die Mitarbeiter angewiesen, diese nicht zu beantworten, sondern in diesen Fällen das Informationsblatt der Gemeinde auszuhändigen und auf das Steueramt als die für diese Fragen zuständige Stelle zu verweisen.
  • Haushalte, bei denen ungefragt von Dritten erhaltene Hinweise oder zwangsläufig gemachte Wahrnehmungen, - Herumlaufen eines Hundes, Zwingerhunde, Hundegebell, o.ä. - auf das Vorhandensein eines Hundes schließen lassen und bei denen niemand angetroffen wurde, werden von den Mitarbeitern zu einem späteren Zeitpunkt ein zweites Mal aufgesucht mit dem Ziel, eine freiwillige Auskunft des Hundehalters zur Hundehaltung einzuholen.
  • In vereinbarten Zeitabständen und/oder nach Abschluß der Befragungen werden sämtliche erhaltenen Unterlagen, ausgefüllten Zähllisten etc. der Gemeinde übergeben. Werden Abweichungen zwischen den bereits vorhandenen Steuerlisten und den eigenen Erklärungen der befragten Personen oder den gemeldeten Wahrnehmungen festgestellt, wird vom Auftraggeber der Sachverhalt in geeigneter Form geklärt. Entsprechend der Ergebnisse dieser Recherche erfolgt ggfs. die Veranlagung oder Nachveranlagung. (Erfahrungsgemäß führt eine sorgfältige Nachbearbeitung aller zu klärenden Fälle (=100%) zu einer Erfolgsquote von bis zu 70%).
 

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